CDU: Verwalten statt fördern beim Bügergeld
Die CDU will das Bürgergeld reformieren und daher ist es Teil der Koalitionsverhandlungen. Eine Bertelsmannstudie kommt zu dem Schluss, dass immer mehr Geld in die Verwaltungen der Jobcenter fließt. Statt in die Vermittlung der Arbeitslosen. Dass es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, wie mit dem Geld für die Verwaltung umzugehen ist, bestimmen die Jobcenter selbst. Einige Jobcenter genehmigen sich bis zu 70 % dieser Gelder.
Letztes Jahr haben die Jobcenter für die Verwaltung 10, 7 Milliarden Euro zur Verfügung gehabt. Die höheren Kosten sind auf steigende Löhne und der gesamte Bedarf auf 6,5 Milliarden angewachsen. Hingegen sind die Kosten für die Arbeitsvermittlung mit 3,8 Milliarden Euro gleich geblieben. Andere Gründe sind von der Studie nicht aufgeführt. Die Realität ist aber eine andere.
Nach dem Willen der CDU soll das Prinzip des Vermittlungsvorgangs wieder einführen. Das bedeutet, dass die Menschen einen Job aufnehmen müssen bevor eine Weiterbildung oder Qualifizierung genehmigt wird. Das ist ein Rückschritt in die Vergangenheit und hat nur zu prekären Arbeitsverhältnissen geführt. Außerdem ist die Verweildauer in einem solchen Job relativ kurz.
CDU wird den Niedriglohnsektor ausweiten
Mit solchen Maßnahmen erreicht die CDU nur, dass Arbeitgeber billiges Personal bekommen, dass von dem Steuerzahler auf Dauer unterstützt werden muss. Das zeigt die weiterhin hohe Zahl von 830 000 Menschen, deren Einkommen zu gering ist und daher Bürgergeld bekommen. Genau diese Menschen nutzt die CDU um das Bürgergeld, bei ihren Wählern zu verunglimpfen. Tatsächlich haben diese Menschen keine Lobby und können sich nicht dagegen wehren.
Hauptgrund für die derzeit 1,9 Millionen Arbeitslosen ist nicht das Bürgergeld an sich, sondern die Weigerung der Parteien, die eigentlichen Gründe dafür zu ändern. Seit Jahren fordert die Arbeitgeberseite Entlastungen von der Steuer oder der Bürokratie. Nicht eine Partei hat bisher darauf reagiert. Deswegen ist auch das Armutsrisiko in Deutschland verdammt hoch.
Die CDU bzw. ihr Parteivorsitzende Friedrich Merz will einen Schritt weitergehen und Arbeitslosen, die Leistungen entziehen, wenn sie mehrmals ein Vermittlungsvorschlag ablehnen. Zum Glück ist der Sozialstaat im Grundgesetz verankert. Daher können Sanktionen auch nur maximal 30 Prozent betragen.
Die CDU ist verantwortlich für die hohen Kosten
Das Problem mit den Arbeitslosen ist selbst gemacht, zu einem hat man zu viele Menschen aus anderen Ländern aufgenommen, die jetzt einen großen Anteil der Arbeitslosen aus machen. Zum anderen hält die Politik den Mindestlohn gewollt niedrig, um einen Vorteil gegenüber anderen europäischen Staaten zu haben. Der Harken daran ist, dass man diese Menschen durch Steuergelder unterstützen muss.
Es ist relativ einfach, die Kosten für das Bürgergeld zu senken. Man müsste lediglich den Mindestlohn auf ein gerechtes Maß anheben, damit Arbeit wieder die Lebenshaltungskosten deckt. Damit wird man genug Anreize schaffen, um arbeiten zu gehen. Klar ist auch, dass man bezahlbaren Wohnraum schaffen muss.
Genau genommen hat die CDU genug Probleme, die gelöst werden müssen. Dazu gehört das Bürgergeld zwar auch dazu, allerdings aus einer anderen Perspektive. Nicht die der Arbeitslosen, sondern die der Verwaltung und das dort jeden Tag keine gute Arbeit geleistet wird. Zumindest sind die guten Sachbearbeiter Mangelware.
Es steht keiner Partei und damit auch nicht der CDU zu, einen Bürger von Deutschland so zu behandeln, wenn ihre eigene Arbeit so dramatisch schlecht ist. Gekehrt wird zuerst vor der eigenen Haustür.