Gibt Merz Regierung die Rechtsstaatlichkeit auf?
Auf der Pressekonferenz vom 9. Oktober 2025 hat man die Ergebnisse das Klausurtreffen von CDU, CSU und SPD bekannt gegeben. Wie erwartet, wurde da auch über das derzeitige Bürgergeld beraten. Bundeskanzler Merz hat bereits im Wahlkampf angekündigt, dass Bürgergeld abzuschaffen. Unter anderem will er mindestens zwei Milliarden Euro beim Bürgergeld einsparen. Dazu gehört natürlich, dass nach CDU-Manier alle Bürgergeldleistungsempfänger einfach nicht arbeiten wollen.
Auf dieser Pressekonferenz war die Rede von 6 Millionen Menschen die das Bürgergeld erhalten. Tatsächlich sind es nur 5,43 Millionen, davon sind 1,45 Millionen nicht erwerbsfähig. Verbeiben 3,95 Millionen, davon sind knapp 1 Million sogenannte Aufstocker, deren Lohn zu gering ist. Etwa 50 % davon sind Menschen aus anderen Ländern. Größter Knackpunkt bei der Vermittlung von Arbeit bleibt nach wie vor die Kompetenz der deutschen Sprache. Das sind zum Vorjahr 1,6 % weniger Leistungsberechtigte und das in einer schwächelnden Wirtschaftslage.
Das Bürgergeld war in der Ampelregierung das große Projekt der SPD. Daher ist es unverständlich, dass eine Bärbel Bas oder Lars Klingbeil diese beispiellose Scharade von CDU und CSU mitträgt.
Die neue Grundsicherung
Die Regelsätze werden nicht verändert, obwohl die CDU immer wieder behauptete, die wären zu hoch. Doch tatsächlich hat die Bundesregierung bisher immer bei der Berechnung getrickst. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Sozialverbände höhere Regelsätze fordern.
Was sich grundlegend ändern soll, sind die Möglichkeiten, eine Sanktion zu verhängen. Dem zufolge soll bei einer Pflichtverletzung eine Kürzung um 30 % stattfinden. Konkret bedeutet es, bei zwei versäumten Terminen 30 % Kürzung. Wer hingegen das dritte Mal einen Termin verpasst, soll keine Geldleistungen mehr erhalten.
Bärbel Bass betonte aber, dass die Regierung nicht die Falschen treffen will. Daher sollen Härtefälle berücksichtigt werden. Menschen mit Hemmnissen und gesundheitliche Erschwernisse sollen keine Sanktionen erhalten. Genau das trifft auf einen Großteil der Leistungsempfänger zu. Denn während viele nicht mal Deutsch sprechen können, haben die Jobcenter auch mit Drogenkonsum oder psychischen Kranken zu tun.
Das Grundgesetz und das soziale Existenzminimum.
Auf der Pressekonferenz kam auch das Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 2019 zur Sprache. Darin ging es darum, wie weit der Staat Leistungen kürzen darf und ob er Leistungen einstellen darf. Die Schwarz-Rote Regierung kündigte an, bis an die Grenzen des Urteils gehen zu wollen.
Ein Auszug aus dem Urteil von 2019:
Sanktionen sind auf 30 % des Regelbedarfs begrenzt:
Die Kürzung der Leistungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen darf nicht mehr als 30 % des maßgebenden Regelbedarfs betragen.
Starre Sanktionsdauern sind unzulässig:
Eine starre Dauer für Leistungsminderungen von drei Monaten war ebenfalls verfassungswidrig.
Grundsatz des menschenwürdigen Existenzminimums:
Das Urteil stärkte das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, welches durch die staatliche Grundsicherung gewährleistet werden muss.
Das bedeutet, eine Sanktion, die sämtlichen Geldleistungen einstellt rechtswidrig ist. Wer also einen solchen Bescheid bekommen sollte, der kann sich sofort an das zuständige Sozialgericht wenden. Einfach hinfahren mit dem Leistungsbescheid dort sein Anliegen vortragen und eine einstweilige Anordnung beantragen. Das wird von einem Rechtspfleger aufgenommen und an den Richter oder Richterin weitergeleitet.
Tatsächliche Folgen der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende
Bundeskanzler Merz will nur erreichen, dass der Niedriglohnsektor wieder ausgeweitet wird. Denn gerade schwächelt die deutsche Wirtschaft und daher stehen auch weniger Arbeitsplätze zur Verfügung. Zum anderen haben die Jobcenter naturgemäß nur Arbeitsplätze in prekären Verhältnissen vermittelt. Das bedeutet, dass der Staat solche Arbeitsplätze durch Steuergeld subventioniert. Deswegen wird nicht eingespart, weil diese Arbeitsplätze meist nicht von Dauer sind.
Der derzeitige Mindestlohn in Deutschland ist im Vergleich zu Europa zu gering, der dann wieder durch Sozialleistungen aufgestockt werden muss. Der andere Effekt ist, dass die Tariflöhne nicht entsprechend steigen. Somit entgehen dem Staat Steuereinnahmen, die er laut Bundeskanzler Merz dringend bräuchte.
Es ist auffällig, dass die aktuelle Bundesregierung sich nicht an die geltenden Gesetze hält und den Eindruck vermittelt sie wäre im Recht. Da sind die illegalen Zurückweisungen an den Grenzen wie jetzt auch bei der Grundsicherung. Das kostet alles richtig viel Geld, nur darüber spricht keiner. Denn während immer mehr Klagen gegen die Bundesregierung erhoben werden, wird nie von den Medien hinterfragt, was das alles kostet.